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Eine feine Schmugglergeschichte (1913)

Aus: Außferner Zeitung vom 1. Feb. 1913
Man schreibt uns aus Schattwald vom 26. Jänner: Vor einiger Zeit ereignete sich in unserer Gemeinde eine aufsehenerregende Schwärzergeschichte, welche die ganze Finanzwache und deren Kontrollbezirksleiter auf die Beine brachte.

Man höre und staune: Die Schmuggler waren Schulknaben - die Jugend ist doch heutzutage recht verdorben - und geschwärzt haben sie ein Pferd, man denke sich: ein ganzes Pferd! Aber es war eben nur ein Holzpferd zum Spielen für Kinder und dazu noch 60 Stück Wäscheklammern aus Holz. Wegen dieses großartigen Schleichhandels waren mehrere Personen von Schattwald nach Elbigenalp im Lechtale (die Entfernung beträgt n e u n Stunden!) vorgeladen worden.
Die Leute - es waren Erwachsene - haben 2,5 Tage versäumt, mußten übernachten usw. Dann kam der Herr Finanzwachkommisär Kleinhans nach Schattwald und amtierte dort wegen dieser Bagatelle zwei volle Tage; ebenso mußte die gesamte Finanzwachmannschaft volle zwei Tage zu seiner Verfügung stehen. (Während dieser Zeit blieb die Grenze unbewacht!) Einzelne Parteien wurde dreimal vorgeladen, als ob die Leute sonst nichts zu tun hätten. Bei der Vernehmung, sowohl in Elbigenalp als in Schattwald, wurde nicht immer sehr höflich und freundlich vorgegangen, nicht so, wie es den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Wir wollen durch diese Zeilen gewiß nicht dem Schleichhandel das Wort sprechen, derselbe ist jedenfalls zu verurteilen. Aber wir sagen: Ist ein solches Vorgehen gerechtfertigt, steht dasselbe nur halbwegs im Einklange mit dem Schaden, den der Staat in diesem Falle erleiden würde? Warum ladet man die Leute nach Elbigenalp vor und zwingt sie, einen neunstündigen beschwerlichen Weg zu machen? Ließe sich das nicht viel einfacher durchführen? Ist das gesetzlich begründet? Wir glauben nicht.

Warum konnte man dieselben Personen nachher alle in Schattwald vernehmen? Warum dort manche dreimal vorladen? Solches vorgehen ist geeignet, die Bevölkerung gegen die Behörden zu stimmen und das wünscht das Gesetz gewiß nicht.


das alte Gasthaus zur Traube in Schattwald - etwa um 1900
gasthaus traube, schattwald

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