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Brudermord (1919)
Aus: Außferner Zeitung vom 12. April 1919
Brudermord. Johann Jäger (Kriegsinvalide) aus Weißenbach, H.-Nr. 98, befaßte sich schon längere Zeit mit der Durchführung einer grauenhaften Tat, welche er am 3. April ds. Js. zur Ausübung brachte. Johann Jäger (30 Jahre alt), ging mit seinem geisteskranken Bruder Sebastian Jäger (31 Jahre alt), eine Stunde entfernt von Weißenbach in den Wald und schlug dort mit einer Hacke seinen Bruder tot, schaffte ihn in eine Felsenschlucht und ging dann zurück in die Heimat,
wo er das Fehlen seines Bruders bei der Gendarmerie meldete. Es stellten sich sofort mehrere Personen bereit zur Suche und konnten die Leiche erst in fünf Tagen auffinden, da Johann Jäger den Suchern immer die Gegenrichtung seines Mordplatzes angab. Anlaß dieses grauenhaften Mordes führt auf die große Not und eines Heiratszwanges zurück.
Aus: Außferner Zeitung vom 6. Sep. 1919
Meuchelmord am Bruder.
Vom Schwurgericht Innsbruck wurde dieser Tage Johann Jäger von Weißenbach im Lechtal wegen Meuchelmord an seinem Bruder Sebastian zu 15 Jahren schweren Kerkers verurteilt. Der Ermordete war dem Täter im Wege, weil er ein ungewöhnlich starker Esser und weil er blödsinnig war. Johann Jäger hielt ihn auch für ein Hindernis seiner Heiratspläne, da er nach dem Tode seiner Mutter mit dem Anwesen auch den blödsinnigen Bruder übernehmen sollte. Er nahm ihn deshalb am April 1919 mit sich in den Buchenort, um dort angeblich mitsammen Holzarbeit zu verrichten,
tatsächlich aber, um ihn zu ermorden. Den Plan dazu habe er schon eine Woche lang gehegt. Die Ermordung geschah durch wuchtige Schläge mit dem Rückteile einer Axt auf den Kopf, worauf er die Leiche an den Füßen zum Abgrund schleifte und sie in die Wildbachklamm stürzte. Um die Tat von sich abzuwälzen, ging er zum Schein noch auf die Suche nach seinem Bruder, der sich verirrt haben müsse, wie er angab, denn er habe ihn heimgeschickt, machte auch bei der Gendarmerie die Abgängigkeitsanklage, verwickelte sich aber bei der Einvernahme in Widersprüche, sodaß er in Verdacht kam und deshalb verhaftet wurde.