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Einhaltung der Bestimmungen über den Tabakanbau und Erzeugung von Hausbier (1924)

Aus: Ausferner Bote vom 10. April 1924
Reutte. Wie wir erfahren, hat die Finanzwache in der letzten Zeit Auftrag erhalten, besonders auf die Einhaltung der Bestimmungen über den Tabakanbau und Erzeugung von Hausbier hinzuwirken. Nach diesen Bestimmungen ist der Tabakanbau für alle Sorten strengstens verboten und darf Tabak auch als Zierpflanze in einem Garten nicht verwendet werden. Ebenso ist die unangemeldete Erzeugung von Bier (Bierwürz) verboten, da auch selbstgebrautes Hausbier der Biersteuer unterliegt und seine Herstellung der Finanzwache angezeigt werden muß.

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