Am 13. August verhandeln der Fürstbischof von Augsburg und die Herren von Hohenegg über die Zuständigkeit des Hochgerichts und das Jagen in der Musau.
Aller bischöflicher Besitz soll vermarkt und beschrieben werden. Strafangelegenheiten werden vom Pfleger von Füssen behandelt. Auf allen nicht dem Bistum Augsburg zugehörigen Gütern, werden von den Hoheneggern gerichtet.
Die Hohe Jagd teilen sich die Hohenegger und der Fürstbischof, das kleine Weidwerk bleibt den Hoheneggern vorbehalten
Aller bischöflicher Besitz soll vermarkt und beschrieben werden. Strafangelegenheiten werden vom Pfleger von Füssen behandelt. Auf allen nicht dem Bistum Augsburg zugehörigen Gütern, werden von den Hoheneggern gerichtet.
Die Hohe Jagd teilen sich die Hohenegger und der Fürstbischof, das kleine Weidwerk bleibt den Hoheneggern vorbehalten
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